Vollzugsrat der A-u-S-Räte Groß-Berlin ab 11. November höchstes Organ der Revolution?

„Mitteilung des Vollzugrates der Arbeiter- und Soldatenräte in Berlin vom 11. November 1918 über die Aufnahme seiner Tätigkeit

 Der von den Arbeiter- und Soldatenräten Groß-Berlins gewählte Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrats hat seine Tätigkeit aufgenommen.
 Alle kommunalen, Landes-, Reichs- und Militärbehörden setzen ihre Tätigkeit fort. Alle Anordnungen dieser Behörden erfolgen im Auftrag des Vollzugsrats des Arbeiter- und Soldatenrats. Jedermann hat die Anordnung dieser Behörden Folge zu leisten.
 Alle seit Beginn der Revolution im Bereiche Groß-Berlins provisorisch gebildeten Körperschaften, auch solche, die den Namen Arbeiter- und Soldatenrat führen und bestimme Verwaltungsmaßnahmen ausgeführt habe, treten sofort außer Kraft.
 Alle weiteren Anordnungen und Verfügungen werden von den zuständigen zivilen und militärischen Stellen schnellstens erlassen werden.
 Alle Bekanntmachungen und Verfügungen des Vollzugsrates werden von den beiden Vorsitzenden Richard Müller und von Beerfelde unterzeichnet werden.

Der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrates:
Emil Barth, von Beerfelde, Bergmann, Felix Bernhagen, Otto Braun, Franz Büchel, Cohen, Ernst Däumig, Heinrich Denecke, Paul Eckert, Chr. K. Finzel, Gelberg, Gustav Gerhardt, Gierth, Gustav Heller, Ernst Jülich, Georg Ledebour, Maynz, Brutus Molkenbuhr, Richard Müller, Paul Neuendorf, Hans Paasche, Walter Portner, Colin Roß, Oskar Rusch, Otto Strobel, Walz, P. Wegmann“

„Vorwärts“ Nr. 313 vom 13. November 1918

 

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