Vereinbarte staatsrechtliche Stellung der A-u-S-Räte und der Volksbeauftragten

„Erklärung des Vollzugrates der Arbeiter- und Soldatenräte
in Berlin vom 23. November 1918 über die staatsrechtliche
Stellung der Arbeiter- und Soldatenräte und der Volksbeauftragten

 Die Revolution hat ein neues Staatsrecht geschaffen. Für die erste Übergangszeit findet der neue Rechtszustand seinen Ausdruck in nachstehender Vereinbarung zwischen dem Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrats von Groß-Berlin und dem Rat der Volksbeauftragten:
 1. Die politische Gewalt liegt in den Händen der Arbeiter- und Soldatenräte der deutschen sozialistischen Republik. Ihre Aufgabe ist es, die Errungenschaften der Revolution zu behaupten und auszubauen sowie die Gegenrevolution niederzuhalten.
 2. Bis eine Delegiertenversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte einen Vollzugsrat der deutschen Republik gewählt hat, über der Berliner Vollzugsrat die Funktionen der Arbeiter- und Soldatenräte der deutschen Republik im Einverständnis mit den Arbeiter- und Soldatenräten von Groß-Berlin aus.
 3. Die Bestellung des Rates der Volksbeauftragten durch den Arbeiter- und Soldatenrat von Groß-Berlin bedeutet die Übertragung der Exekutive der Republik.
 4. Die Berufung und Abberufung der Mitglieder des entscheidenden Kabinetts der Republik und – bis zur endgültigen Regelung der staatlichen Verhältnisse – auch Preußens erfolgt durch den zentralen Vollzug, dem auch das Recht der Kontrolle zusteht.
 5. Vor der Berufung der Fachminister durch das Kabinett ist der Vollzugsrat zu hören.
 Sobald als möglich wird eine Reichsversammlung von Delegierten der Arbeiter- und Soldatenräte zusammentreten. Der Termin wird noch bekanntgegeben werden.
 Im Anschluß an diese Vereinbarung, die das grundsätzliche Verhältnis der Arbeiter- und Soldatenräte zur Reichsregierung festsetzt, sollen alsbald Richtlinien für die Arbeiter- und Soldatenräte herausgegeben werden.“

„Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 277 vom 23. November 1918; abgedruckt in: Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, S. 459.

 

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