Im Amt belassene kaiserliche Beamte halten sich an die Revolution
„Bekanntmachung des Vollzugrates der Arbeiter – und Soldatenräte in Berlin vom 16. November 1918 über die Kontrolle der im Amt verbliebenen kaiserlichen Beamten durch die örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte
Nach eingegangenen Meldungen sind die reaktionären Regierungsgewalten vielerorts bestrebt, ihre Tätigkeit nach altem System fortzusetzen.
Durch einen Erlaß der preußischen Regierung sind alle Regierungspräsidenten und Landräte ermächtigt, ihr Amt weiterzuführen. Dies ist jedoch nur so zu verstehen, daß ihre Amtsführung unter schärfster Kontrolle durch die örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte erfolgt.
Alle Landräte und sonstigen Beamten, die ihre Amtstätigkeit nach dem alten System fortsetzen oder gegenrevolutionäre Bestrebungen bezeigen oder unterstützen, sind durch den zuständigen Arbeiter- und Soldatenrat unverzüglich abzusetzen.
Unbedingt sind allen Landratsämtern Beauftragte der Arbeiter- und Soldatenräte beizuordnen, denen die ständige Überwachung aller Maßnahmen obliegt.
Offener Widerstand ist gegebenenfalls mit Waffengewalt zu brechen.
Der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrats
Molkebuhr Richard Müller“
„Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 273 vom 18. November 1918