Der Leipziger A-u-S-Rat protestiert gegen die Selbstentmachtung des Reichsrätekongresses

„Resolution der Leipziger Arbeiter- und Soldatenräte vom 23. Dezember 1918 zum Beschluß des I. Reichsrätekongresses über die Aufgaben der Arbeiter- und Soldatenräte

 Die Arbeiter- und Soldatenräte haben als Träger der Revolution die gesamte politische Macht erobert. Sie sind heute noch die Träger der politischen Gewalt. Kein Beschluß des Rätekongresses kann diese politische Macht einschränken oder aufheben. Indem der Rätekongreß die gesetzgebende und vollziehende Gewalt dem Rat der Volksbeauftragten zugesprochen hat, hat er sein Mandat überschritten.
 Die Einschränkungen der Befugnisse der Arbeiter- und Soldatenräte kann nicht durch eine Repräsentation der Arbeiter- und Soldatenräte mit Mehrheitsbeschluß, sondern nur durch die Arbeiter- und Soldatenräte selbst erfolgen.
 Der Leipziger Arbeiter- und Soldatenrat erklärt daher, daß er trotz der Annahme des Antrags Lüdemann durch den Rätekongreß weiter die politische Macht in seiner Hand behalten wird.
 Der Leipziger Arbeiter- und Soldatenrat erhebt flammenden Protest gegen den Staatsstreich des Zentralrats, der die  Beschlüsse des Rätekongresses der Entschließung des Rates der Volksbeauftragten unterstellt und damit diesem sechsköpfigen Direktorium die Möglichkeit gibt, die im Interesse der Revolution gefaßten Beschlüsse nicht oder verspätet zur Durchführung zu bringen.
 Der brandmarkt die Ablehnung des Antrags für Aufhebung des militärischen Grenzschutzes und die Ablehnung der Wiederanknüpfung der diplomatischen Beziehungen zu der Sowjetregierung Rußlands.
 Der Leipziger Arbeiter- und Soldatenrat fordert die Vertreter der Unabhängigen Sozialdemokratie auf, aus dem Direktorium der Volksbeauftragten sofort zurückzutreten.“

Institut für Marxismus-Leninismus, Archiv, Nr. 8/18, Reichskanzlei, Arbeiter- und Soldatenräte, Bd 10,Bl. 159

 

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