Die Novemberrevolution in Deutschland

Von Prof. Dr. Renate Riemeck

Politischer Systemwechsel – auf Geheiß der OHL

Das Eingeständnis der Niederlage durch die Oberste Heeresleitung mußte zwangsläufig zu einer Krise des politischen Systems führen, in dem Hindenburg und Ludendorff bisher ihre Militärdiktatur ausgeübt hatten. Wie immer, wenn die herrschende Schicht vor dem Bankrott ihrer Politik steht, so suchte sie auch im Herbst 1918 nach politischen Kräften, die sie vor dem totalen Zerfall ihrer Macht retten sollten. Ausrechnet Ludendorff, der für die parlamentarische Demokratie nur Hohn und Spott übrig hatte, verlangte nach dem Rücktritt von Hertling einen Systemwechsel zugunsten parlamentarischer Mitbestimmung. Alle, die jahrzehntelang die Sozialdemokratie bekämpft hatten, wollten jetzt die „vaterlandslosen Gesellen“ von einst an dem von heute teilhaben oder sich ihnen retten lassen. Über Nacht wurde mit einemmal eine „Regierungsbildung auf breitester Basis“ gefordert. Wilhelm II. schuf dafür die Voraussetzungen, indem er in einem kaiserlichen Erlaß verkündete: „Ich wünsche, daß das deutsche Volk wirksamer als bisher an der Bestimmung der Geschicke des Vaterlandes mitarbeitet. Es ist daher mein Wille, daß Männer, die vom Vertrauen des Volkes getragen sind, in vollem Unfange teilnehmen an den Rechten und Pflichten der Regierung.“

Erstmals seit dem Bestehen des Bismarckreiches wurde damit der Reichstag bei der Regierungsbildung beteiligt. Prinz Max von Baden sah sich nach den Abgeordneten um, die in der „Stunde der Not“ mit ihm eine Regierung der „Großen Koalition“ bilden würden. Wie würden sich die Sozialdemokraten verhalten?

Die SPD war in zwei Flügel gespalten: den rechten der „Mehrheitssozialisten“ und den linken der „Unabhängigen“ (USPD). Gegen heftigen Widerstand im Parteivorstand und in der Reichstagsfraktion setzte Friedrich Ebert, der Führer der Mehrheitssozialisten, die Beteiligung seiner Partei an der Regierung des badischen Prinzen durch. (Sie hatten nichts zu sagen, aber sie waren in der Regierung.) In der Reichstagsitzung vom 22. Oktober begründete Ebert den Eintritt der beiden Sozialdemokraten in die Regierung folgendermaßen: „Gewiß, es wäre bequemer für uns, draußen zu stehen und unsere Hände in Unschuld zu waschen. Aber in der Schicksalsstunde des deutschen Volkes wäre eine solche Politik vor der Geschichte, vor der Nation und nicht zuletzt vor der Arbeiterklasse nie und nimmer zu verantworten. Wir sind in die Regierung hineingegangen, weil es heute um das ganze Volk, um seine Zukunft, um Sein oder Nichtsein geht…“

Es ging, wie wir wissen, nicht um Sein oder Nichtsein des deutschen Volkes. Es ging um die Rettung der Positionen jener gesellschaftlichen Kräfte, die das deutsche Volk in die militärische Niederlage geführt hatten. Für die Lage der alten, herrschenden Schichten im Herbst 1918 war es bezeichnend, daß sie ein Zeichen des bevorstehenden Zusammenbruchs, die Vorzüge des parlamentarischen ‚Systems entdeckten und dementsprechend ohne große Debatten plötzlich auf sehr einfache Weise die Reichsverfassung Bismarcks ändern konnten. Artikel 15 dieser Verfassung erhielt am 28. Oktober einen Zusatz, durch den der Reichskanzler vom Vertrauen des Parlaments abhängig gemacht wurde. Damit war die parlamentarische Demokratie in Deutschland eingeführt worden – noch unter Wilhelm II. und im Einvernehmen mit der Obersten Heeresleitung. Sie war nicht das Ergebnis einer Revolution, sie ist nicht – wie in anderen Ländern – durch den Sieg des Volkes über die Fürsten erkämpft worden. Sie kam durch obrigkeitsstaatlichen Erlaß zustande. „So hat die OHL die Parlamentarisierung Deutschlands befohlen, und der badische Prinz hat sie durchgeführt“, schreibt Arthur Rosenberg in seinem Buch: „Die Entstehung der deutschen Republik“.

Deutsche Volkszeitung, Düsseldorf, 25.10.1968, S. 8