„Die Novemberrevolution und ihre Räte“ Symposium am 9. Mai 2018 in Berlin

Rainer Holze

Nach Jahren der Zurückhaltung hat sich die deutsche Geschichtsforschung wieder den Räten in der Novemberrevolution zugewandt, was sich auch in wissenschaftlichen Konferenzen widerspiegelt. So etwa das vom Förderkreis Archive und Bibliotheken zur Geschichte der Arbeiterbewegung e.V. und dem Zeitgeschichtlichen Archiv am 9. Mai 2018 im KulturGut in Berlin-Marzahn durchgeführte Symposium: die von Reiner Zilkenat moderierte Veranstaltung erörterte ganztägig die Thematik „Die Novemberrevolution und die Räte“.1

Nach der Begrüßungsrede durch die Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Marzahn/Hellersdorf Dagmar Pohle – sie erwartete von der Konferenz auch Schlussfolgerungen und Lehren für die Gestaltung gegenwärtiger politischer und gesellschaftlichen Verhältnisse – hielt Peter Brandt (Hagen/Berlin) das Eröffnungsreferat zum Platz der Novemberrevolution in der deutschen Geschichte. Die revolutionäre Massenbewegung von 1918/19 sei nicht ein Phänomen weniger Tage gewesen. Sie hielt vielmehr – in zwei deutlich zu unterscheidenden Phasen – ununterbrochen bis in das Frühjahr 1919 an, sei sowohl Endpunkt jahrzehntelanger Liberalisierungs- und Demokratisierungsbestrebungen als auch spontane Volkserhebung gegen den Krieg gewesen. Die Verschränkung liberal-demokratischer, antimilitaristischer und proletarisch-sozialistischer Komponenten dieser Revolution habe sich aus dem absolutistischen Charakter des deutschen Kaiserreiches von 1871 und der Doppelrolle der sozialdemokratischen Bewegung in ihr ergeben. Die Sozialdemokratie war gleichzeitig Organisation der klassenbewussten Arbeiterschaft und die einzige nennenswerte Kraft, die ohne Einschränkung für die Demokratisierung des Deutschen Reiches eintrat. Die Zäsur der Bewilligung der Kriegskredite durch die SPD-Reichstagsfraktion im August 1914 thematisierte Brandt nicht, sondern sprang direkt ins Jahr 1917: Mit der Gründung der USPD als Zusammenschluss der Kriegsgegner sei in der Arbeiterbewegung eine diffuse Aufbruchsstimmung aufgekommen, eine Radikalisierung habe sich jedoch erst durch den Einfluss der Russischen Februarrevolution 1918 ergeben. Ähnlich wie der russische Februar sei die deutsche Novemberrevolution aus spontanem Aufbegehren unzufriedener Volksmassen entstanden, dem ein Erosionsprozess des herrschenden Systems vorausgegangen war. Obwohl die Ereignisse in Deutschland bereits in der zweiten Jahreshälfte 1918 auf den Zusammenbruch der alten Ordnung zutrieben, erwiesen sich die Vorbereitungen der bewusst revolutionären Gruppen für den Aufstand laut Brandt als wenig bedeutsam für den Verlauf der Umsturzbewegung. Die Betonung des spontanen Charakters bedeute jedoch nicht, dass existierende Gruppenbildungen im November 1918 nicht doch noch relevant geworden wären. Brandt nannte etwa die der USPD angehörenden Revolutionären Obleute in Berlin, die in den Metallbetrieben und im freigewerkschaftlichen Deutschen Metallarbeiterverband (DMV) stark verankert waren. Letztlich setzte sich jedoch die Mehrheits-SPD und ihre Führung an die Spitze der revolutionären Erhebung, übernahmen faktisch die zuvor noch abgelehnte Revolution und war durch ihre Massenbasis und ihr Übergewicht in den Soldatenräten im Kräfteverhältnis zur USPD bestimmend. Die Sozialdemokratie degradierten etwa den Vollzugsrat der Arbeiter- und Soldatenräte gegenüber dem Rat der Volksbeauftragten zum Übergangsgebilde. Der alte Staatsapparat blieb bestehen, und mit der Entscheidung für Wahlen zur Nationalversammlung durch den 1. Reichsrätekongress war im Dezember 1918 die Entscheidung für eine parlamentarische Republik gefallen. Die linksradikalen Gruppen wie der Spartakusbund waren dem gegenüber viel zu schwach, um der Rätebewegung ihren Stempel aufzudrücken. Auch die lokalen revolutionären Aufstände in der zweiten Phase der Revolution von Januar bis Mai 1919 hätten an diesem Kräfteverhältnis nichts ändern können. Das Lager der Aufständischen sei durchweg an inneren Widersprüchen zerfallen, noch bevor die Freiwilligen-Einheiten –„die Freikorps“ – im Auftrag der Reichsregierung in Aktion traten und mehrfach Zustände herbeiführten, für die der Ausdruck “weißer Terror“ keine polemische Übertreibung sei. Parallel zu diesen Kämpfen entstand jedoch, anknüpfend an die schon seit Ende November 1918 sich ausbreitenden ökonomischen Streiks, eine neue Massenbewegung, die einen anderen Charakter hatte als die Bewegung von November/Dezember 1918. In den industriellen Zentren verlagerte sich das Schwergewicht des Kampfes von der staatlichen Ebene auf die direkte Konfrontation von Arbeit und Kapital. Was diese Bewegung an antikapitalistischer Radikalität gewonnen habe, büßte sie indessen an Breite in der Gesellschaft ein. Die Staats- und Gesellschaftsordnung der ersten deutschen Republik sei eine Resultante aus dem Sieg der demokratischen Arbeiter- und Volksbewegung im November 1918 und der – teilweisen gewaltsamen – Eindämmung der weiterreichenden Bestrebungen großer Teile der Arbeiterschaft im Winter und Frühjahr 1919 gewesen. Die parlamentarische Demokratie in der Form der Republik trat an die Stelle der konstitutionellen Monarchie. Neu und wegweisend sei zudem Idee des „sozialen Rechtsstaates“ gewesen.

Axel Weipert (Berlin) beleuchtete in einem nächsten Referat die Rätebewegung in Berlin. Der Kerngedanke des Rätesystems sei die Demokratisierung von unten. Die Räte wurden in vielen gesellschaftlichen Bereichen adaptiert und in Ansätzen praktisch erprobt, dieser reiche Erfahrungsschatz könne auch für aktuelle Debatten fruchtbar sein. Das zentrale Anliegen der Rätebewegung in den Jahren 1919 und 1920 sei eine „Zweite Revolution“ gewesen. Deren wichtigstes Ziel war ein basisdemokratisches, sozialistisches System in Staat und Wirtschaft und damit eine Alternative sowohl zur rein parlamentarischen Weimarer Republik als auch zum autoritären bolschewistischen Weg. Er verdeutliche dann am Beispiel des Generalstreiks vom März 1919 und der erst 1919 entstandenen Berliner Schülerräte, wie die in den Räten organisierte Anhängerschaft für diese Alternative kämpfte.

Gerhard Engel (Am Mellensee) nahm sich des Phänomens des Linksliberalismus in der Rätebewegung an. Die revolutionär-demokratische Volksbewegung war in ihrer politischen und sozialen Zusammensetzung weder auf die Arbeiterschaft noch auf die Mitglieder der sozialistischen Parteien beschränkt. Über die Arbeiterschaft hinaus seien auch viele andere abhängig Beschäftigte des opferreichen Ersten Weltkrieges überdrüssig gewesen. Sie waren empfänglich für die Losungen, unter denen die Revolutionäre antraten: Frieden, Brot, Republik und Demokratie. Die kriegsbedingten Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft bewirkten eine tendenzielle Angleichung zwischen Arbeitern und Angestellten hinsichtlich ihrer sozialökonomischen Situation und politischen Orientierung. Aus all diesen Gründen sei es verständlich, dass linksliberale Demokraten in der Revolution Anschluss an die Arbeiterräte suchten. Sie glaubten, ihre Forderungen, die nicht auf eine sozialistische Gesellschaft, aber auf radikaldemokratische Veränderungen in der erkämpfen bürgerlich-demokratischen Republik zielten, gemeinsam mit der Sozialdemokratie verwirklichen zu können. Die meisten nichtsozialistischen Räte, die Anschluss an die Arbeiterrätebewegung suchten, knüpften an den Gründungsaufruf der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) vom 16. November 1918 an. Er enthielt etwa die Idee der Sozialisierung für monopolistisch entwickelte Wirtschaftsgebiete, sowie der Demokratisierung des Staates und der Wirtschaft. Ziel war ein „freier Volksstaat“, der die Gleichberechtigung der Bürger garantiere und an Recht und Gesetz gebunden sei. Das für die linken Revolutionäre 1918/19 nur der Erfolg auf dem Weg zum Sozialismus zählte, habe das Vermögen behindert, in den bürgerlichen Demokraten potentielle, wenn auch nur zeitweilige Weggefährten für den Ausbau des Erreichten zu sehen.

Weitere wichtige Beiträge bereicherten die Konferenz. Jürgen Hofmann zeigte detailliert die Tätigkeit der Räte in Berlin-Lichtenberg und verdeutlichte die Brutalität der Gegenrevolution in der in jener Zeit noch eigenständigen Stadt. Am Beispiel des Arbeiter- und Soldatenrates auf dem Flugplatz Berlin-Johannisthal, der dann zur Keimzelle für die Volkmarinedivision wurde, nahm Werner Ruch die Rätebewegung im Osten Berlins in den Blick. Gisela Notz (beide Berlin) stellte das Frauenwahlrecht in den Kontext der Debatten der Rätebewegung, und Felicitas Söhner (Düsseldorf) setzte sich am bayerischen Beispiel mit der geringen Mitarbeit von Frauen in den Räteorganen auseinander. Eckhard Müller (Berlin) arbeitete in seinem Referat zu Rosa Luxemburg, Richard Müller, Ernst Däumig und dem Entstehen der Räte unter anderem heraus, dass Rosa Luxemburg unter dem Eindruck der Entwicklungen der Revolutionen in Russland und in der Novemberrevolution die Räte als „Klassenorgane“ und diejenigen politischen Institutionen ansah, die dem Proletariat die Verwirklichung seiner Ziele ermöglichten. Die Bewegung der Revolutionären Obleute, die vor allem in Berlin als Teil der Opposition gegen die Burgfriedenspolitik der Gewerkschaftsführung 1916 entstanden war, habe ihren Intentionen entsprochen. Den Konflikt zwischen dem Lager der proletarischen Machtübernahme in Form der Rätedemokratie und dem Lager der bürgerlichen Konterrevolution, das sich rund um die Losung zur Nationalversammlung scharte, sei für Rosa Luxemburg die entscheidende Frage der Novemberrevolution gewesen. Reiner Tossdorff (Mainz) befasste sich mit dem Thema „Deutscher Metallarbeiterverband, USPD und die Streikbewegung 1918/19“. Klaus Gietinger (Berlin) entwarf ein facettenreiches und aufschlussreiches Bild des Netzwerkes der Konterrevolution in der Novemberrevolution und dann in der Weimarer Republik, nahm dabei besonders die verhängnisvolle Rolle des führenden Sozialdemokraten Gustav Noske ins Visier. Mario Kessler (Potsdam) stellte zwei Bücher der Historiker Samuel William Halperin und William Arthur Pelz vor,2 die Fragen aufwarfen, denen sich deutsche Historiker in Ost und West nur selten mit solcher Konsequenz zuwandten. So habe Halperin die These vorgelegt, dass die Novemberrevolution die vor ihr stehenden demokratischen Aufgaben nicht erfüllen konnte, da die Macht des Industriekapitals und der Junker unangetastet geblieben sei. Stärker als die deutschen Kollegen habe er die Alliierten in die Pflicht genommen, diese hätten die Deutschland besetzen und sofort nach dem Aufkommen der Dolchstoßlegende die dafür Verantwortlichen politisch ausschalten sollen. Wie Halperin habe auch Pelz in den Arbeiter- und Soldatenräten eine reale Möglichkeit zur Errichtung einer revolutionär-demokratischen Ordnung gesehen, die die Herrschaft der vorbürgerlichten Eliten beseitigt hätte, nicht aber die demokratischen Bürgerfreiheiten.

Ob und wie die Erfahrungen und Lehren der Novemberevolution wegweisend für den politischen Neubeginn nach der Befreiung vom Faschismus waren, beleuchtete Günter Benser (Berlin). Er konstatierte, dass dies vor allem auf die KPD und SED und die Regierung in der sowjetischen Besatzungszone sowie auf linkssozialistische Kräfte zutraf, während diese Revolution in den westdeutschen Besatzungszonen und von den bürgerlichen Parteien völlig ignoriert wurde. Reiner Zilkenat (Hoppegarten) schilderte aufgrund eigener Erfahrungen die Aktivitäten der Schülerräte im Umfeld der Außerparlamentarischen Oppposition in Westberlin 1967. Abschließend kündigte er die Veröffentlichung aller gehaltenen Referate in einem Sammelband an, der auch zusätzliche Beiträge enthalten werde. Reiner Zilkenat war gut beraten, bei der Konzipierung des Symposiums genügend Zeit für die Diskussion zu den Referaten einzuplanen. Dadurch konnte zahlreiche Teilnehmer zu Wort kommen und gehaltvolle Diskussionsbeiträge beisteuern, die das Symposium bereicherten. Im Mittelpunkt der bewegten Diskussionen standen Aspekte der Rätebewegung, des Einflusses des Spartakusbundes in der Novemberrevolution, des Frauenwahlrechtes, des weißen Terrors in der deutschen Revolution sowie der Lehren aus ihr. Was die Räte anbelangt, so wurde deren Herausbildung und positive Entwicklung in vielen deutschen Städten und Orten trotz der Vereinnahmung und auch Bekämpfung durch die Mehrheitssozialdemokratie hervorgehoben. Verwiesen wurde auch darauf, dass der Rätegedanke nicht neu ist. So habe ihn bereits August Bebel in seiner Schrift „Die Frau und der Sozialismus“ reflektiert, und Räte etablierten sich bereits in der russischen Revolution 1905. Problematisiert wurde der besondere Platz der Gewerkschaften in der Novemberrevolution und in diesem Zusammenhang die Spezifik der Betriebsräte. Deren Rechte seien durch die Burgfriedenspolitik der Gewerkschaften sehr beschnitten wurden, vor allem hinsichtlich einer echten wirtschaftlichen Mitbestimmung, die noch heute von den Gewerkschaften erkämpft werden müsse. Das trifft auch auf die Aufhebung des Verbots von politischen Streiks zu. Gerade in dieser Hinsicht sollten nicht zuletzt die Gewerkschaften aus der Novemberrevolution lernen, in der es eine ganze Reihe diesbezüglicher Streiks gegeben hat. Angemerkt wurde ebenfalls, dass den auf dem 1. Reichsrätekongreß in Berlin mit großer Mehrheit angenommenen sog. Hamburger Forderungen zur Demokratisierung des Heereswesen (Führerwahl, Rangabzeichen), in der die große Unzufriedenheit mit den herrschenden militärischen Strukturen ihren beredten Ausdruck gefunden hatte, in der Forschung und Literatur zu wenig Beachtung geschenkt wird.

Negativ wurde allgemein unterstrichen, dass die Beteiligung von Frauen in den Räten äußerst gering war. Als Gründe dafür wurden unter anderem eine allgemeine Geringschätzung der Frauen und deren Verdrängung aus den Betrieben, als die Männer aus dem Kriege zurück-gekehrt waren, ausgemacht. An den Mädchenschulen wurden im Unterschied zu den Knabenschulen keine Räte gebildet. Schülerinnen haben sich aber zum Beispiel in Berlin an den von den Schülerräten organisierten Streiks beteiligt. Nicht wenige Frauen waren aber aktiv in das Revolutionsgeschehen involviert, mache sogar mit der Waffe in der Hand. Was die Bauernräte betrifft, so waren sie im gesamten Deutschen Reich recht wenig installiert. Eine positive Rolle spielten sie aber in der Bayerischen Räterepublik. Hier unterstützten sie das höchste Räteorgan. In Baden gab sich der Bauernverband einen Rätenamen und war eher gegenrevolutionär wirksam.

Ein längeres Statement hielt Ottokar Luban zur Rolle des Spartakusbundes in der ersten Phase der Novemberrevolution (November/Dezember 2018). Er verdeutlichte, dass der Spartakusbund aus sehr nachvollziehbaren Gründen keinen maßgeblichen Einfluss auf das revolutionäre Geschehen ausüben konnte. So war er aufgrund der Tätigkeit eines Spitzels in der Zeit vor der Revolution von der Polizei praktisch zerschlagen. Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht wurden erst wenige Wochen vor der Novemberrevolution aus der Haft entlassen. Sie hatten wenige Unterstützer und mussten erst einmal um ein Presseorgan kämpfen. Karl Liebknecht war vom Spartakusbund der Einzige, der Einfluss bei den Revolutionären Obleuten hatte. Dies bedeute nicht, wie auch in der Diskussion sichtbar wurde, die Verdienste Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts in den ersten Revolutionsmonaten nicht entsprechend zu würdigen.

Erörtert wurde auch der Problemkreis 100 Jahre Frauenwahlrecht. In diesem Kontext wurde intensiv darüber diskutiert, wie es zu erklären ist, dass die Frauen bei den Wahlen zur Nationalversammlung mehrheitlich die bürgerlichen Parteien gewählt haben, obwohl diese im Unterschied zur SPD und USPD überhaupt nicht für die Durchsetzung des Frauenwahlrecht gekämpft hatten. Unbedingt zu erwähnen ist noch die Richtigstellung des in der Literatur oft verwendeten Begriffes Standrecht im Zusammenhang mit dem Befehl des Reichswehrminister Noske vom 9. März 1918 zur sofortigen Erschießung aller Personen, die mit einer Waffe in der Hand kämpfend gegen die Regierungsgruppen, die zur Niederschlagung der Märzkämpfe eingesetzt wurden, angetroffen wurden. Klaus Gietinger machte darauf aufmerksam, dass der Befehl Noske, der zu 1.200 Toten geführt hat, mit dem sich aus der Verhängung des Belagerungszustandes ergebenden Standrecht - es verlangt, dass dem fünfköpfigen Standgericht zwei Zivilisten angehören, der oberste Militärbefehlshabers bei Todesurteilen zustimmt und eine Frist von 24 Stunden bei der Urteilsvollstreckung eingehalten wird - unvereinbar und damit rechtswidrig war.

Volle Zustimmung fand die Forderung, in Berlin den 9. November 1918 zum zusätzlichen Feiertag zu erklären.

1 Bei diesem Text handelt es sich um eine erweiterte Ausarbeitung des in “Arbeit-Bewegung-Geschichte. Zeitschrift für historische Studien”, Heft 2018/III (September 2018), S. 147-152, erschienen Berichts.

2 Samuel William Halperin: Germany Tried Democracy, Chicago 1946; sowie William Arthur Pelz: A People´s History of the German Revolution, 1918-19, London 2018.